Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied im Juli 2008: „Der Bebauungsplan für Gut Kaltenbrunn am Tegernsee mißachtet die Belange des Denkmalschutzes in sachlich schlechthin nicht mehr zu rechtfertigender Weise und verstößt damit gegen die Bayerische Verfassung“. Den Gegnern des umstrittenen Hotelprojektes gelang es also, daß auf dem Wege einer Popularklage der bereits genehmigte Bebauungsplan aufgehoben wurde.
In diesem Zusammenhang sieht sich die Bayerische Akademie der Schönen Künste veranlaßt, den Umgang mit der bayrischen Landschaft grundsätzlich zur Diskussion zu stellen und zu fragen: Wem gehört die bayrische Landschaft? Der einführende Vortrag wird einige aktuelle, kontrovers diskutierte Beispiele aus Bayern vorstellen. In der folgenden Podiumsdiskussion sollen unterschiedliche Aspekte von Fachleuten aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Denkmalpflege, Verwaltung und Verwaltungsrecht näher beleuchtet werden.