»Die im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung garantierte Freiheit der Kunst wird im öffentlichen Raum immer wieder durch Polizei und Justiz, durch Behörden und „StaatsSchutz” eingeschränkt, be- und verhindert. Dies geschieht insbesondere dann, wenn Kunst nicht bloß gefällige Unterhaltung bietet und Zierleisten für Bankenfoyers produziert, sondern sich politisch artikuliert. Da wird ein Brandfleck zur Erinnerung an die Bücherverbrennungen der Nazis mit der Begründung verboten, der originale Rasen von 1933 sei nicht mehr vorhanden. Da wird die namentliche Ergänzung eines Gedenksteins in München ebenso wie die Beschneidung einer SS- Banderole in Salzburg vor deutschen Gerichten zur „gemeinschädlichen Sachbeschädigung”.« (W. P. K.)
Wie viel ist die Freiheit der Kunst dem Staat eigentlich wert? Was passiert, wenn »ziviler Ungehorsam« in der Kunst real wird und nicht nur als Floskel in politischen Sonntagsreden oder als Köder-Titel für den Katalog eines Kunstsammlers dient?
Ab wann wird Kunst gefährlich, gemeinschädlich und damit strafbar? Warum fürchten sich Behördenvertreter, Staatsanwälte und Politiker vor Kunst? Anhand selbst erlebter und mitunter absurder Beispiele geht der Künstler Wolfram P. Kastner diesen Fragen anschaulich nach. Vorsicht: Das Lachen könnte manchem im Halse stecken bleiben.