Ist es legitim, daß ein Stadtratspolitiker Künstlern, die an städtischen Einrichtungen engagiert sind, mit »dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahmen« drohen darf, weil diese einen Aufruf zu einer Demonstration unterstützen, welche u.a.Werte unserer demokratischen Grundordnung stärken möchte? Unterliegt das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Beiträge zu einem Diskurs, der sich gegen eine Spaltung der Gesellschaft durch rechtspopulistische Verschärfungen in Wort und Tat richtet, der aufgerufenen »Neutralitätspflicht für städtische Einrichtungen«?
Oder ist es so, daß gerade auch Kulturinstitutionen sich unbedingt für Mitmenschlichkeit, Gemeinsinn, Humanität, Toleranz und Empathie einsetzen sollten – auch wenn dieses Engagement im strengen Sinne keiner Neutralitätspflicht gehorcht. Kurzum, die Fragen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, auch im institutionellen Kontext, und die der Kunstfreiheit müssen vor dem Hintergrund einer spürbaren Verschärfung des politischen Diskurses, die Asyl- und Flüchtlingspolitik betreffend, erörtert werden – prinzipiell, juristisch und moralisch. A. Z.