Die Verfassung der Weimarer Republik erklärte 1919 erstmals die Schaffung von Wohnraum für jeden Bürger zu einem staatlichen Ziel und in der Folge wurde der Wohnungsneubau über eine »Hauszinssteuer« unterstützt. In der Verfassung der DDR war seit 1968 ein Recht auf Wohnen verankert, dieses Staatsziel sollte bis 1990 durch entsprechenden Massenwohnungsbau eingelöst werden.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik ist festgelegt, dass Eigentum verpflichtet und auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Was bedeuten diese Formulierungen? Wieviel Spielraum bieten sie für ein Recht auf Wohnen? Was müsste rechtlich geändert werden, um den Wohnungs- und Bodenmarkt für das Gemeinwohl zu steuern?
Florian Rödl, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Freie Universitär Berlin
Stefan Korioth, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht sowie Deutsches Staats- und Verwaltungsrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München
Andreas Zielcke, Leiter des Feuilletons der Süddeutschen Zeitung 2000–2007
Recht auf Wohnen?
Die Bankenkrise und eine Wende in der Zinspolitik führten zu gravierenden Veränderungen des Immobilienmarkts und zu derartig steigenden Miet-, Wohnungs- und Grundstückskosten, dass daraus soziale Probleme erwachsen, die bald zu gefährlichen gesellschaftliche Spannungen führen könnten. Forderungen nach einer Mietbremse, Enteignung von Immobilienkonzernen und gesetzlicher Verankerung eines Grundrechts auf Wohnen werden kontrovers diskutiert. Für Lösungen wird auf Erbbaurecht, genossenschaftliches Bauen und Wohnen, die Situation in Wien oder Basel sowie auf verschiedene Vorschläge von Architekten und Politikern verwiesen. Entrüstung über die Boden- und Mietpreise ändert an den Zuständen nichts, denn »Spekulation« und Preisentwicklung sind weitgehend systemkonforme Vorgänge in den vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Bayerische Akademie der Schönen Künste möchte in einer dreiteiligen öffentlichen Vortragsreihe die brennende Frage nach einem Recht auf Wohnen mit einer grundsätzlichen Betrachtung der rechtlichen, ökonomischen und architektonischen Möglichkeiten verbinden. Gibt es überhaupt ein »Recht auf Wohnen«, welche ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen hätte ein neues Boden- und Eigentumsrecht, welche Möglichkeiten bieten beispielsweise Erbbaurecht oder Genossenschaften?
Jeweils zwei fachlich ausgewiesene Experten werden ihre Sicht auf die Thematik und ihre Lösungsvorschläge vortragen, anschließend findet ein moderiertes Gespräch statt.
Der Eintritt zu der Veranstaltung ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unser Platzangebot begrenzt ist. Der Zugang zur Akademie ist nicht barrierefrei.